Selbständig als Musiker in der Schweiz: Steuern, Buchhaltung, Versicherungen – wie funktioniert das?

405 Shares
Was du im Beitrag erfährst:
  • Wann bin ich selbständigerwerbend und welche Gesellschaftsform ist dann die richtige für mich
  • Wie dies funktioniert mit den Steuern und den Abzügen
  • Wie ich meine Buchhaltung führen muss
  • Welche Versicherungen wichtig sind

Es klingt eher bürokratisch als sexy, doch auch Künstler müssen Steuern bezahlen, werden älter und können von Krankheiten oder gar Invalidität betroffen sein.

Dieser Blogbeitrag zeigt dir, wie du als Musiker in der Schweiz die richtigen Vorkehrungen treffen kannst besonders dann, wenn du den Punkt erreicht hast, wo du von deiner Musik leben willst. (Für alle Musiker in Deutschland und Österreich haben wir einen separaten Artikel verfasst)

Status der Erwerbstätigkeit

Als erstes muss der Status der Erwerbstätigkeit geklärt werden. Man unterscheidet dabei zwischen:

  • ArbeitnehmerInnen
  • Selbständigerwerbenden

Selbständigerwerbend – was bedeutet das?

Als selbständigerwerbend gilt, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung, in unabhängiger Stellung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko arbeitet. Die Gesetzgebung ist dabei sehr restriktiv und achtet darauf, ob man das unternehmerische Risiko selbst trägt und von keinem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig ist. Hauptvorteil der Selbständigkeit ist neben der unternehmerischen Freiheit die tiefere Steuerlast. Allerdings ist der administrative Aufwand grösser und man trägt das komplette Risiko selbst.

Die Gesetzgebung ist dabei sehr restriktiv und achtet darauf, ob man das unternehmerische Risiko selbst trägt und von keinem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig ist. Hauptvorteil der Selbständigkeit ist neben der unternehmerischen Freiheit die tiefere Steuerlast. Allerdings ist der administrative Aufwand grösser und man trägt das komplette Risiko selbst.

Freischaffend ist nicht automatisch selbständigerwerbend

Musiker die freischaffend arbeiten sind nicht automatisch selbständigerwerbend, da sie zumeist für die Dauer eines Engagements in einem Arbeitsverhältnis stehen somit also ArbeitnehmerInnen sind. Wer in der Schweiz wohnt aber als Freischaffender in einem anderen Land tätig ist, muss sich dort versichern. Ist er aber in mehreren Ländern tätig, muss er sich hingegen im Wohnsitzland, also der Schweiz, versichern.

Sozialversicherungen

Der Status der Erwerbstätigkeit ist massgebend für die verschiedenen Sozialversicherungen wie Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Arbeitslosenversicherung (ALV), Mutterschaftsversicherung (EO), Unfallversicherung (UV) oder Berufliche Vorsorge (BV). Eine mit der Künstlersozialkasse in Deutschland vergleichbare Institution existiert in der Schweiz nicht. Kranken- und Rentenversicherung müssen separat abgeschlossen werden. Genauere Infos weiter unten.

Gesellschaftsform

Hat man sich für die Selbständigkeit entschieden, stellt sich die Frage der Gesellschaftsform.

Einzelfirma

Als Solokünstler empfiehlt sich die Einzelfirma. Wie oben erwähnt, trägt man das komplette Risiko und entstehen Geschäftsschulden haftet man nicht nur mit dem Geschäfts-, sondern auch mit seinem kompletten Privatvermögen. Allerdings ist es steuertechnisch interessanter da mehr Abzüge vorgenommen werden können.

Einfache Gesellschaft

Als Band wählt man zumeist die Einfache Gesellschaft. Dabei ist wichtig, dass alle Bandmitglieder als Selbständig angemeldet sind, da es sonst zu Problemen mit der AHV-Abrechnung kommen kann. Die Einfache Gesellschaft muss eine Buchhaltung führen und eine Steuererklärung ausfüllen.

Steuern bezahlt die Einfache Gesellschaft aber keine. Die Steuererklärung dient den Behörden viel mehr für die Überprüfung der einzelnen Musiker, also ob diese auch wirklich alle Einnahmen deklariert haben. Es empfiehlt sich einem Bandmitglied (vorzugsweise der Bandleader) den Lead zu übergeben. Dieser führt dann die Buchhaltung und trägt die Verantwortung.

GmbH oder AG

Die Gründung einer GmbH oder gar eine AG empfiehlt sich nur in seltenen Fällen, etwa dann, wenn man selber grössere Konzerte oder Festivals organsiert. Ansonsten stehen Aufwand und Ertrag aber nicht im Einklang.

Handelsregister und Mehrwertsteuer

Sowohl für die Einzelfirma wie für die Einfache Gesellschaft gilt, dass man bis zu einem Jahresumsatz (Einnahmen OHNE Abzüge) von CHF 100.000 nicht Mehrwertsteuer- oder Handelsregistereintragspflichtig ist. Ein Eintrag ins Handelsregister lohnt sich dann, wenn man diesen gerne vorweisen würde oder man jemanden eine Vollmacht für die Unterschrift geben will.

Bei der Mehrwertsteuer gilt es zu beachten, dass zum Beispiel CD-Verkäufe oder Merchandise der Mehrwertsteuer unterliegen, Gagen aber davon ausgeschlossen sind. Sollte man einen Umsatz von CHF 100.000 erreichen, lohnt es sich, mit dem Amt in Kontakt zu treten (www.estv.admin.ch).

Steuern und Abzüge

Entscheidet man sich für die Selbständigkeit, muss man natürlich trotzdem weiterhin dem Staat seine Steuern abliefern. Mancher Musiker nimmt es vermutlich nicht sonderlich genau mit seinen Einkünften. Doch die Steuerbehörden schauen da schon deutlich genauer hin, gerade weil im Musikgeschäft viele Zahlungen (etwa Gagen) Bar abgewickelt werden.

Wer von seiner Musik leben will, wird zu einer eigenen kleinen Firma.
Damit man nicht zu viel Zeit mit der Steuererklärung verliert, sollte man eine Buchhaltung führen und diese stets so aktuell wie möglich halten (mehr dazu unten).

Steuerliche Abzüge

Wie bereits erwähnt, kann man als Selbständiger verschiedenste Abzüge vornehmen. Generell gilt die Regel, dass man alles in Abzug bringen kann, was im weitesten Sinn mit der Selbständigkeit zu tun hat. Einen Maximalbetrag gibt es dabei nicht (allerdings muss man mit einem gewissen Augenmass ans Werk gehen: Bei einem Jahresumsatz von CHF 5.000 kann man natürlich nicht CHF 50.000 bei den Abzügen aufführen).

Hier einige Beispiele für Abzüge:

  • Verpflegungskosten: Wenn ihr zum Beispiel beim Proben eine Pause einlegt und mit der Band in ein Restaurant geht, kann dies abgezogen werden. Ebenso wenn ihr euren Booker auf einen Kaffee einlädt.
  • Geht ihr an ein Konzert eines Künstlers, der in einem mehr oder weniger ähnlichen Genre wie ihr Zuhause ist, kann der Eintrittspreis abgezogen werden. Man kann dies als Weiterbildung betrachten.
  • Dasselbe gilt, wenn ihr ein Album eines Künstlers kauft, der ähnliche Musik wie ihr macht. Dies ist ebenso Weiterbildung, wie wenn sich ein Anwalt ein juristisches Buch kauft.

Die wichtigste Regel für die Abzüge ist: Alle Quittungen aufbewahren! Das ist mühsam aber nur so könnt ihr eure Abzüge bei einer Steuerprüfung auch beweisen!

Buchhaltung

Buchhaltung ist ein Begriff vor dem viele zurückschrecken. Dabei sollte man aber stets daran denken, dass man die Buchhaltung nicht für die Steuerbehörde, sondern primär für sich selbst macht.

Wird man vom Steueramt als Selbständigerwerbender eingestuft, muss man alle Einnahmen und Ausgaben belegen können. Dafür ist keine doppelte Buchhaltung nötig, eine einfache Kassabuchhaltung mit einer Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben reicht. Dieser Mehraufwand lohnt sich nur schon wegen der grösseren Berufsabzüge.

Dank der Buchhaltung hat man eine viel bessere Übersicht über die Einnahmen und vor allem auch die Ausgaben. Nicht zuletzt erkennt man, welche Teile des Geschäfts rentieren und wo man eventuell sogar Verluste macht.

Eröffnungsbilanz

Startet man in die Selbständigkeit muss eine Eröffnungsbilanz erstellen. Dabei ist es wichtig, sein Vermögen (etwa Instrumente, Studioequipment etc.) zu aktivieren. Dieses kann dann über die kommenden Jahre abgeschrieben werden (max. 50% des noch offenen Betrags pro Jahr). Dies gibt einem auch die Freiheit, die Abzüge dem Erfolg des Geschäftsjahres anzupassen. War man Beispielsweise in einem Jahr vor allem im Studio bedeutet dies tiefere Einnahmen und tiefere Steuerkosten.

Abschreibungen

Grosse Abschreibungen lohnen sich entsprechend nicht. War man aber in einem Jahr auf Tour und hat ein neues Album releast, steigen die Einnahmen und man kann die Steuerlast durch grössere Abschreibungen mindern.

Kauft man über die Jahre zusätzliches Equipment kann auch dieses aktiviert werden, was sich ab einem Warenwert von ca. CHF 500 lohnt. Auch wenn man eine CD produziert hat, kann man deren Warenwert aktivieren. In dem Jahr der Produktion hatte man vermutlich hohe Ausgaben und weniger Einnahmen somit schmerzt die Aktivierung nicht. In einem ertragsreicheren Jahr mit CD-Verkäufen und Konzerten kann man dafür wieder Abschreibungen vorbringen.

Übrigens: Auch wenn die Musik nur ein Nebenerwerb ist, müssen Einnahmen wie Konzertgagen, Urheberrechtseinnahmen, Tantiemen etc. versteuert werden. Hier können allerdings nur sehr geringe Abzüge vorgenommen werden.

Versicherungen

Altersvorsorge

Das Sozialversicherungssystem der Schweiz basiert auf drei Säulen. Dieses umfasst die AHV, BV (Pensionskasse) sowie die freiwillige 3. Säule.

AHV

Die AHV wird bei ArbeitnehmerInnen durch den Arbeitgeber geregelt. Selbständigerwerbende sind selber dafür verantwortlich ihre Beträge einzubezahlen. Dies wird über die Ausgleichskassen (www.ausgleichskasse.ch) geregelt. Es gilt möglichst ohne Lücken einzuzahlen damit keine Beitragsjahre fehlen und man später die volle Rente ausbezahlt bekommt.

Die Beiträge für AHV / IV / EO betragen ab einem Jahreseinkommen von über CHF 50.700 9,5 Prozent des Einkommens. Bei weniger Einkommen wird ein Prozentsatz von 5,116 Prozent fällig. Bei einem Einkommen von weniger als CHF 8.500 wird ein Mindestbetrag von CHF 425 verrechnet.

BVG (Pensionskasse)

ArbeitnehmerInnen sind mit einen Arbeitsvertrag über mindestens drei Monate und einem Jahreslohn von Minimum CHF 20.880 obligatorisch versichert.

Selbständigerwerbende und Freischaffende können sich freiwillig versichern. Beispielsweise bei www.musikundbildung.ch.

Arbeitslosenversicherung

Gegen Arbeitslosigkeit versichert sind ausschliesslich ArbeitnehmerInnen. Selbständigerwerbende sind der ALV nicht unterstellt und können auch nicht freiwillig beitreten.

Grundsätzlich gilt, dass man in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate ALV bezahlt haben muss, um Anrecht auf Arbeitslosengeld zu haben. Sollte es mit der Selbständigkeit nicht geklappt haben, bekommt man nach einer Sperrfrist Arbeitslosengeld allerdings nur einen sehr tiefen Betrag.

Unfallversicherung

ArbeitnehmerInnen sind automatisch gegen Berufsunfälle versichert. Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit mehr als acht Stunden sind auch Nichtberufsunfälle mitversichert.

Selbständigerwerbende müssen sich im Rahmen ihrer Krankenversicherung gegen Unfall versichern. Die Krankenkasse ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch.
Die Unfallversicherung deckt die Heilungskosten, also den Spitalaufenthalt. Wer seinen Unterhalt komplett mit der Musik verdient, sollte sich zusätzlich unbedingt gegen Erwerbsausfall versichern.

Fällt man wegen Krankheit oder einem Unfall für längere Zeit aus, wird es ansonsten schwierig seine Miete und alle sonstigen Kosten zu begleichen.
Die Erwerbsausfallversicherung folgt auf die Unfallversicherung und bezahlt den Lohn für die nächsten zwei Jahre.

Kann man dann weiterhin keiner Tätigkeit nachgehen, muss man sich bei der IV melden. Eine Erwerbsausfallversicherung kann man bei einer Krankenkasse oder einem Privatversicherer (was billiger ist) abschliessen.

Mutterschaftsversicherung

Sowohl Arbeitnehmerinnen wie auch Selbständigerwerbende sind im Falle von Erwerbsausfall infolge Mutterschaft in der Schweiz versichert. Für maximal 14 Monate werden 80% des zuvor erzielten Lohnes ausbezahlt (maximal CHF 196 pro Tag).

Invalidenversicherung

Ebenso wie die AHV ist die IV in der Schweiz obligatorisch. Selbständigerwerbende sind selbst dafür verantwortlich diese zu bezahlen. Die Ausgleichskasse berechnet den Betrag anhand des steuerbaren Einkommens.

Weitere Versicherungen

Neben den Sozialversicherungen darf man auch die «privaten» Versicherungen nicht vergessen. Zwingend ist eine Privathaftpflichtversicherung und wenn man ein Auto hat auch die Motorfahrzeugversicherung.

Für die eigene Wohnung benötigt man ausserdem eine Hausratsversicherung gegen Diebstahl, Wasserschäden oder Feuer. Besitzt ein Musiker ein Studio sollte man sich auch dort mindestens gegen Diebstahl, Wasser und Feuer versichern. Ist man als Musiker viel unterwegs, zum Beispiel wegen Konzerten, ist allenfalls eine spezielle Transportversicherung nötig.

Hat man ein Studio oder viele Instrumente lohnt es sich eine Wertsachen- oder eine Instrumentenversicherung ins Auge zu fassen und dort die Prämien der verschiedenen Versicherungsgesellschaften genau zu vergleichen. Auch hier lohnt sich eine Beratung eines unabhängigen Fachmanns.

Was macht die SUISA?

Es besteht auch die Möglichkeit eine Rente von der SUISA zu beziehen. Diese will ihre Mitlieder und Auftraggeber beziehungsweise deren Hinterbliebenen von den wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität schützen. Um irgendwann eine Rente zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
• Ein bestimmtes Alter wurde erreicht
• Man war mindestens zehn Jahre lang ununterbrochenes Mitglied oder Auftraggeber der SUISA.
• Man erhielt im Durchschnitt mindestens 250 Franken jährliche Entschädigungen aus Aufführungen und Sendungen während der gesamten Zeit als Mitglied und Auftraggeber.

Dies betrifft Musiker also erst im Alter (Rentenberechtig ist man ab der Vollendung des 63. Altersjahrs) oder im Fall von Invalidität. Allfällige Zahlungen der SUISA sind zudem als Ergänzung der anderen Sozialwerke zu sehen, auf keinen Fall können sie diese ersetzen!

Detailliertere Infos findet man im Fürsorgereglement. Grundsätzlich ist aber alle Musikern zu empfehlen, sich und seine Songs bei der SUISA zu registrieren.

Fazit

Hat man es im kleinen Schweizer Musikmarkt geschafft als Selbständiger von seiner Musik leben zu können, gilt es so manches zu beachten. Dies beginnt bei der Wahl der Gesellschaftsform, sowie den verschiedensten Versicherungen, mit denen man sich absichern kann.

Welche Versicherungen sollen es sein?

Da es wie erwähnt in der Schweiz kein vergleichbares Angebot zur Künstlersozialkasse in Deutschland gibt, lohnt es sich sehr genau zu überlegen, welches die richtigen Versicherungen sind. Als Selbständiger ist man zudem selbst für seine Buchhaltung zuständig und muss natürlich auch weiterhin die Steuererklärung ausfüllen.

Natürlich klingt dies alles kompliziert und nach viel Aufwand. Unter dem Strich geht es aber darum, sein Business im Griff zu haben, abgesichert zu sein und einen Überblick über seine Finanzen zu haben. So kann man sich mit einem freien Kopf voll und ganz der Musik widmen! Es lohnt sich deshalb auch, einen Fachmann hinzuzuziehen.

Geld sparen leichtgemacht

Damit spart man garantiert Zeit und mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit auch Geld. Ein auf Musiker spezialisierter Treuhänder ist Peter Junker, der auch viele wertvolle Inputs zu diesem Blogbeitrag beigesteuert hat. Mehr Infos unter www.junker-treuhand.ch.

405 Shares