Airplay-Einnahmen sichern – wie du es richtig angehst!
- Bei welchen Organisationen du Geld für dein Airplay erhältst
- Wo man sich anmelden muss
- Wie viel Geld du erhältst und wie die Einnahmen verteilt werden
Der wichtigste Punkt, wenn es um Einnahmen bezüglich Airplays geht, ist das Verständnis für die verschiedenen Organisationen, welche die Gebühren von Radiosendern etc. einsammeln und was du machen musst, damit du diese ausbezahlt bekommst.
Hole dir das Geld für deine Airplays (GVL, GEMA, SWISSPERFORM, SUISA, AKM, LSG)!
Grundsätzlich werden Entschädigungen (Einnahmen) für Airplays in zwei verschiedene Bereiche aufgeteilt. Es gibt Entschädigungen für die Urheber des Werkes sowie für die ausführenden Künstler. Als Urheber gelten Textautoren und die Komponisten des Werkes.
Entschädigungen je nach Bereich
Als ausführende Künstler gelten die Interpreten (Sänger, Drummer etc.) und die Produzenten (wirtschaftlicher Produzent z.B. das Label, oder künstlerischer Produzent z.B. der Studioproduzent). Die Entschädigungen dieser beiden Bereiche werden je nach Land durch verschiedene Organisationen eingefordert und ausbezahlt.
Es kann also durchaus sein, dass du doppelt bezahlt wirst, wenn du sowohl als Textautor wie auch als Interpret an einer Produktion beteiligt bist.
Wichtige Organisationen im GSA-Raum
Hier die wichtigen Organisationen im GSA-Raum:
- Deutschland
- GEMA -> Urheber
- GVL -> ausführende Künstler
- Schweiz
- SUISA -> Urheber
- Swissperform -> ausführende Künstler
- Österreich
- AMK -> Urheber
- LSG -> ausführende Künstler
Der Wahrnehmungsvertrag
Damit du das meiste Geld für Airplays innerhalb von DE, AT & CH ausbezahlt bekommst, musst du einen Wahrnehmungsvertrag mit beiden Organisationen für dein Land abschliessen und sicherstellen, dass deine Werke bei beiden richtig angemeldet wurden.
Bei den Organisationen für die ausführenden Künstler gibt es seit 2011 einen automatischen Austausch zwischen den verschiedenen Organisationen der Länder, welcher eine mehrfache Registrierung und Anmeldung überflüssig macht.
Mehrfachanmeldung möglich
Jedoch kann es durchaus sinnvoll sein, sich mehrfach anzumelden, da du so schneller an das Geld kommst und verhindern kannst, dass es beim automatischen Abgleich zwischen den Organisationen zu Fehlern kommt und dir so Geld verloren geht. Bei den Urheberrechtsgesellschaften (SUISA, GEMA, AKM) ist es verboten, sich bei mehr als einer zu registrieren.
Hier die wichtigsten Links zu diesem Thema:
GVL (für Interpreten/ausübende Künstler in Deutschland)
Swissperform (für Interpreten/ausübende Künster in der Schweiz)
LSG (für Interpreten/ausübende Künstler Österreich)
GEMA (für Urheber, d.h. Textautoren, Komponisten in Deutschland)
SUISA (für Urheber, d.h. Textautoren, Komponisten in der Schweiz)
AKM (für Urheber, d.h. Textautoren, Komponisten in der Österreich)
Airplay-Einnahmen generieren am Beispiel der GVL
Berechtigt sind alle Künstler, die eine Mitwirkung am jeweiligen Werk im System (GVL-Artsys) hinterlegt haben. Die Künstler erhalten Vergütungen nun auf Grundlage dieser Mitwirkung an einer Produktion und deren Nutzung.
Folgende Grafik veranschaulicht die ganze Sache:
Die Mitwirkung an einer Produktion kannst du ganz einfach mithilfe von «GVL Artsys» anmelden.
Wie nimmt die GVL deine Rechte wahr?
Vorher musst du jedoch noch den Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abschließen. Mit diesem Wahrnehmungsvertrag beauftragst du die GVL, deine Rechte als Künstler wahrzunehmen und Vergütungen für dich einzufordern. Du kannst in diesem Vertrag bestimmen, für welche Länder dies gelten soll. Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der GVL ist kostenlos. Hier kannst du ihn online ausfüllen: Link
Nach der Vertragsunterzeichnung und -übersendung erhältst du postalisch deine persönliche Vertragsnummer, eine Art Mitgliedsnummer. Mit dieser Vertragsnummer sowie deinem Geburtsdatum registrierst du dich beim Onlineportal «GVL Artsys» (www.artsys.gvl.de).
Online-Zugang zur GVL-Datenbank
Du erhältst deine Zugangsdaten und kannst dich ins System einloggen. Nun kannst du in der Datenbank nach Titel oder Interpret suchen und deine Mitwirkung an Werken anmelden. Wurde das Werk von einem Sender gespielt, der von der GVL ausgewertet wird, dann erscheint das Werk im Artsys System.
Weitere Informationen hierzu findest du in den Anhängen der Verteilungspläne, die auf der GVL-Website www.gvl.de im Bereich «GVL / Dokumente und Formulare» zum Download zur Verfügung stehen.
Wie viel Geld erhalte ich pro Airplay von der GVL?
Diese Frage stellt sich jeder Künstler – Sie lässt sich dennoch leider nicht präzise beantworten. Woran liegt das?
Als Künstler machst du deine Ansprüche auf Vergütung dadurch geltend, dass du der GVL deine Mitwirkungen meldest. Damit du ausreichend Zeit dafür hast, gibt es eine Meldefrist von mehreren Jahren (bis Ende des 3. Folgejahres, Ende des 4. Folgejahres findet die Schlussverteilung statt). Das ist einerseits komfortabel, bedeutet aber andererseits auch, dass erst zum Ablauf der Meldefrist die Anzahl der abgegebenen Mitwirkungen bekannt ist.
Wie wird das Geld verteilt?
Da die zur Verteilung insgesamt anstehende Geldsumme am Ende auf alle tatsächlich vorliegenden Mitwirkungen verteilt werden muss, kann bis dahin nur ein Teil der Verteilsumme ausgeschüttet werden und man muss abwarten, welche Mitwirkungen noch gemeldet werden. Bisher gibt es darüber keinerlei Erfahrungswerte, die erste Schlussverteilung dieser Art findet erst 2017 statt.
Deutschland: GEMA -> Urheber GVL -> ausführende Künstler
Schweiz: SUISA -> Urheber Swissperform -> ausführende Künstler
Österreich: AMK -> Urheber LSG -> ausführende Künstler
Um nähere Informationen zu den einzelnen Verteilungsbudgets zu erhalten, findest du hier die Verteilungsbudgets der Verteilung 2015: Link
Verteilungspläne geben Einsicht
Eine noch detailliertere Übersicht der Verteilungspläne aus dem Jahr 2015 inkl. Anlagen findest du hier: Link. In dieser PDF sind auch alle relevanten Radio- und TV-Sender aufgelistet inklusive ihrer Reichweite, ihrer Sendezeitgewichtung und ihrem Kulturfaktor. Diese Faktoren spielen eine Rolle, wenn es um die Verteilung der Budgets geht.
Hier ein kleiner Auszug daraus:
Das Leistungsschutzrecht
Das Leistungsschutzrecht gibt vor, dass sich die Vergütung an der Nutzung einer Produktion orientieren muss: Was häufiger bzw. stärker genutzt wird, soll auch höhere Vergütungen erhalten. Daher berücksichtigt die GVL nicht nur die Anzahl der Ausstrahlungen, sondern nimmt in der Berechnung der Vergütung eben auch verschiedene Gewichtungen vor, z.B. nach Sender-Reichweite oder Sendezeit. Bei dem «Kulturfaktor» fällt die Bandbreite des jeweiligen Senders ins Gewicht: Sender mit niedriger Wiederholrate bekommen hier beispielsweise einen Bonus.