Verwertungsgesellschaften: Lass dir keine Einnahmen entgehen
- Wieso dir Geld entgeht, wenn du dich nicht bei GEMA, GVL, SUISA, AKM etc. anmeldest
- Welche Gesellschaft für welche Rechte zuständig ist
- Für was genau du Geld erhältst
Uns erreicht regelmäßig die Frage, ob man sich als Künstler bei der GEMA (in der Schweiz SUISA, in Österreich AKM) und der GVL (in der Schweiz Swissperform, in Österreich LSG) anmelden muss. Die Antwort: Muss man nicht aber es entgeht einem allenfalls viel Geld, wenn man es nicht tut. Die Verwertungsgesellschaften sorgen dafür, dass du Geld für deine Copyrights erhältst. Von diesen gibt es zwei für jeden Song.
- Komposition (bezieht sich sowohl auf Textautoren wie Komponisten)
- Aufnahme
Die GEMA kümmert sich um die Rechte an der Komposition und ist somit für die Urheber (Textautoren und die Produzenten) der Musik zuständig.
Die GVL richtet sich hingegen an die ausübenden Künstler. Dies ist also zum Beispiel der Sänger, der den Song zwar performt ihn aber nicht geschrieben hat, oder die Gitarristin, die etwas eingespielt aber nicht komponiert hat.
Hat man einen Song selbst geschrieben und auch eingesungen / gerappt, hat man somit von beiden Institutionen Anspruch auf eine Vergütung. Dies gilt weltweit: Wenn irgendwo auf der Welt deine urheberrechtlich geschützten Musikwerke eingesetzt werden, werden die entsprechenden Lizenzgebühren eingezogen und an die Musiker weiterverteilt.
Lizenzgebühren entstehen dann, wenn der Song live gespielt wird, auf Tonträgern (CDs, Vinyl oder DVDs) vervielfältigt wird, im Radio, Fernsehen oder online ausgestrahlt wird oder sonst öffentlich gespielt wird (Restaurant, Supermarkt, im Club etc.). Auch von dem Umsatz mit Streams und Downloads wird automatisch ein Teil an die Verwertungsgesellschaft abgeführt.
Dies ist die sogenannte Erstverwertung.
Mitglied der GEMA kann man ausschließlich als Einzelperson, aber nicht als Band werden. Da die GEMA eine einmalige Aufnahmegebühr von 90 Euro und zusätzlich einen Mitgliederbeitrag von jährlich 50 Euro verlangt, lohnt es sich zu prüfen, ob sich dies für einen auf wirklich lohnt. Dies kann man ganz einfach mit diesem Rechner.
Bei der AKM gibt es eine einmalige Abschlussgebühr von 78 Euro, bei der SUISA muss man einmalig CHF 200.—bezahlen. Beide kennen jedoch keine laufenden Kosten.
Die Zweitverwertungsrechte laufen über die GVL, Swissperform oder LSG. Damit du diese einziehen kannst, musst du einzig jede Produktion an der beteiligt warst anmelden. Auch hier klingelt es in der Kasse, wenn der Song an welchem du mitgewirkt hast bei Radios, TV Sendern, in Restaurants, Supermärkten, Clubs etc. gespielt wird.
Die Mitgliedschaft bei GVL und Swissperform ist kostenlos und ebenfalls nur für Einzelpersonen gedacht. Die LSG verrechnet eine Registrierungsgebühr von 50 Euro.
Wenn man noch nicht angemeldet ist, sollte man dies also umgehend prüfen. Dies nicht nur wegen den zukünftigen Einnahmen: man kann nämlich die Einnahmen auch rückwirkend einfordern, dies je nach Gesellschaft bis zu fünf Jahre. Checkt dies aber direkt mit der für euch zuständigen Verwertungsgesellschaft.